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Wichtige Infos zur Bedürfnisprüfung!

Aktualisiert: 26. März 2023

Es hat in letzter Zeit immer mal wieder Gerüchte über das Thema der Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren gegeben, nun gibt es auch hier nähere Informationen.

Ab dem 01.01.2026 gelten folgende Regeln:

 

Für Waffen, die unter das Grundkontingent (WaffG §14 Abs. 2 und 3) fallen, muss der Schütze für die Zeit in den letzten 24 Monaten vor der Prüfung

1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben haben

oder

2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben haben.

Besitzt ihr sowohl Kurz- als auch Langwaffen, muss der Nachweis mit beiden Waffengattungen erfolgen!

Dementsprechend der Hinweis an euch: Startet rechtzeitig mit der Dokumentation der Trainingstermine, sprich mit einem Vermerk der verwendeten Waffe in eurem Schießbuch!

 

Komplizierter wird es für diejenigen, die Waffen besitzen, die über das Grundkontingent hinausgehen (WaffG §14 Abs. 2 und 5). Für die Bedürfnisprüfung müssen die so beantragten Waffen in den 24 Monaten vor der Prüfung mindestens 1x pro Jahr in einem Wettkampf benutzt werden wobei anscheinend die Art des Wettkampfes nicht entscheidend ist (hier zählen auch die Vereinsmeisterschaften).

 

Edith erwähnte noch, dass ausschließlich Waffen auf der grünen WBK betroffen sind, für die gelbe liegen mir keine Infos vor. Wer etwas weiß, gerne per Nachricht an mich, ich erweitere dann diesen Post.

 

Weitere Infos findet ihr auf der Internetseite des BDS LV4 (https://www.bdslv4.de).

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